Der Schlacht- und Zerlegeprozess

1. SCHRITT

Anlieferung & Entladung

  • Lebendbeschau durch die amtliche Lebendbeschau-Tierärztin oder den -Tierarzt
  • Begutachtung jedes einzelnen Tieres durch geschulte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, sowie verantwortungsbewusster Umgang mit den Tieren
  • Separate Bucht für auffällige Tiere
  • Stressfreie Entladung, auch bei Schlechtwetter durch überdachte, ebene Rampe vom Fahrzeug direkt in die Stallungen
  • Pro Stallung gibt es eine Obergrenze an Stellplätzen
  • „just in time“-Delivery verhindert Überbelegung

2. SCHRITT

Stall & Treibgang

  • Die Tiere werden durch breite, mit Holzplatten ausgestattete Gänge in die gewünschte Richtungen geleitet
  • Die Gänge und Buchten sind mit Tränken ausgestattet
  • Elektrostupser/-treiber kommen im Stall nicht zum Einsatz
  • Geschwungener und aufsteigender Treibgang zur Betäubebox nach neuestem wissenschaftlichem Stand
  • Sämtliche Bereiche sind mit einer hausinternen Live Feed Videoaufzeichnung ausgestattet (Aufnahmen in Echtzeit auf den Screens in den Büros der jeweiligen Betriebsleitung, der Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement, des Lebendvieh-Einkaufs, der Abteilungsleitung Stall, sowie der amtlichen Tierärztin oder des Tierarztes)
  • Gänge, Buchten, sowie alle anderen Aufenthaltsräume sind mit Klimaanlagen ausgestattet, zum absoluten Wohlbefinden der Tiere

3. Schritt

Betäubung

  • Durch die wesentlich geringere Stundenschlachtleistung entsteht gegenüber Großschlachthöfen der große Vorteil, dass jedes Tier 3 Minuten Zeit hat, um von selbst und alleine in die Schlachtbox zu gehen
  • An allen Standorten ist Kopffixierung (nach EU (VO) 1099/2009) realisiert. Dadurch ist eine Verfehlung bei der Betäubung ausgeschlossen
  • Durch einen extrem starken Bolzenschuss verliert das Tier augenblicklich das Bewusstsein und die Wahrnehmungsfähigkeit

4. SCHRITT

Aufhängung & Weiter­verarbeitung

  • Rasche Abfolge von Betäubung / Aufhängung / Hautöffnungsschnitt / Entblutestich – alles innerhalb einer Zeitspanne von 60 Sekunden
  • Ausreichend Entblutzeit vom Eintretetn des Todes bis zur Weiterbearbeitung des Schlachtkörpers. Dadurch kann die Sicherstellung des Todes durch Blutentzug kontrolliert und gewährleistet werden

5. Schritt

Weiterbearbeitung

  • Enthäutung, Ausweiden und Spalten
  • Permanente Anwesenheit eines Veterinärs
  • Klassifizierung durch einen externen LFL-Mitarbeiters
  • Automatisiertes Fördersystem befördert Schlachtkörper in die Kühlräume

Qualität

Unsere Zertifikate und Gütesiegel, sowie eine interne und externe Qualitätssicherung gewährleisten höchstmögliche Produktsicherheit und gleichbleibende Qualität.